Kommunale Wärmeplanung
Das Wärmeplanungskonzept verpflichtet alle Städte und Gemeinden, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Tauberbischofsheim muss dementsprechend bis Mitte 2028 eine Wärmeplanung abgeschlossen haben. Im August 2025 startete der Konvoi Taubertal bestehend aus den Kommunen Tauberbischofsheim, Werbach und Külsheim die kommunale Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger unverbindlich über die Möglichkeit einer leitungsgebundenen (bspw. Wärme- oder Gasnetze) oder "dezentralen" (bspw. Wärmepumpe, Öl- oder Pellets-Heizung) Wärmeversorgung. In Gebieten, die als "dezentral" ausgewiesen werden, wird höchstwahrscheinlich keine leitungsgebundene Wärmeversorgung gelegt werden. In diesen Bereichen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger selbst um eine dezentrale Heizmöglichkeit kümmern, bspw. in Form einer Wärmepumpe.
SAVE THE DATE
Am Montag, den 16. März 2026, findet um 17.30 Uhr im Pavillon des Technologie- und Gründerzentrum eine Informationsveranstaltung zur kommunalen Wärmeplanung statt. Weitere Informationen folgen auf der Website, im Mitteilungsblatt und über Social Media.
Zusammenspiel mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG)
Im Zusammenspiel mit dem GMG, dem Gebäudemodernisierungsgesetz - umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt - , regelt die kommunale Wärmeplanung den Einbau von neuen Heizungen mit fossilen Energieträgern sowie Übergangsfristen, ab wann eine Heizung mit einem bestimmten Anteil an EE betrieben werden muss. Das GMG ist kein Verbot von Gas- oder Ölheizungen. Es regelt lediglich, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Anteile des Gases (z.B. Biogas oder grüner Wasserstoff) oder Öls (z.B. Bio-Heizöl) aus Biokraftstoffen bestehen muss. In Verbindung mit der CO2-Abgabe und des ab 2028 kommenden EU-Emissionshandel für den Bereich Gebäude, entsteht so ein Marktmechanismus, der erneuerbare Energien attraktiver macht.
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